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Die orthopädische Zurichtung von Schuhen ist ein Behandlungsmittel des Arztes bei Erkrankungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen des Fußes. Durch individuelle Änderung der Schuhe ist es möglich, das Geh- und Stehvermögen wesentlich zu verbessern.

Im Gegensatz zur orthopädischen Einlage wird die orthopädische Zurichtung direkt am Schuh vorgenommen und benötigt daher keinen zusätzlichen Platz im Schuh.

Unser besonderes Anliegen ist es, die Schuhzurichtung so "unsichtbar" wie möglich zu fertigen. Dies gelingt uns durch die Kombination aus jahrzehntelanger Erfahrung  und eine umfangreiche Auswahl an Sohlen- und Aufbaumaterial.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen (bis auf die gesetzliche Zuzahlung) die Kosten für 2 Paar Schuhzurichten pro Jahr. Im ersten Jahr hat man sogar Anspruch auf 3 Paar Schuhzurichtungen, damit ist eine gute Grundversorgung gewährleistet.

 

Hier die wichtigsten Zurichtungen im Überblick:

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